Geschäftsordnung der Schützenbruderschaft St.
Pankratius Körbecke
Fassung von 2025
§ 1 Zweck der Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung der Schützenbruderschaft St. Pankratius Körbecke
sollen, in Anlehnung an die Satzung, alle Regularien festgehalten werden,
die für den ordentlichen und traditionsbewußten Ablauf des Vereinslebens
in der Schützenbruderschaft notwendig sind.
§ 2 Vorstand
Der Vorstand tritt nach Möglichkeit einmal pro Quartal zusammen. Es wird
dazu über WhatsApp oder Email eingeladen. Zu außerordentlichen
Vorstandssitzungen wird ebenso eingeladen. Der Vorstand ist ohne
Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig. Zur ersten
Vorstandssitzung werden neben den neugewählten Vorstandsmitglieder
auch deren Vorgänger eingeladen.
§3 Beschlußfassung über Anträge zur Geschäftsordnung
Anträge zur Ergänzung und Erweiterung der Geschäftsordnung sind
schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser übernimmt die Ausarbeitung
der gestellten Anträge. Beschlüsse darüber müssen mit absoluter Mehrheit
gefasst werden Zur Beschlussfassung über Anträge zur Geschäftsordung
müssen mindestens 50% der Vorstandsmitglieder anwesend sein. Die
Beschlüsse werden der Generalversammlung bekanntgemacht.
§ 4 Mitgliedschaft in der Schützenbruderschaft
Zur Aufnahme in die Schützenbruderschaft St. Pankratius Körbecke muss
der vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag der Bewerberin / Bewerber
vorliegen. Über den Antrag zur Aufnahme entscheidet der erweiterte
Vorstand per Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme der neuen
Schützenbrüder/schwestern erfolgt am Schützenfestsamstag in der
Möhneseehalle mit der Übergabe des Vereinsabzeichens durch den Oberst.
Bei Veränderung der Anschrift, Bankverbindung oder dergl. ist der
Schützenbruder/schwester verpflichtet, dies umgehend dem Zugführer
mitzuteilen um eine ordnungsgemäße Mitgliedschaft zu gewährleisten.
Auf Antrag können sich Mitglieder, die das 65 Lebensjahr vollendet haben
beitragsfrei stellen lassen.
§ 5 Versammlungen
Die einzelnen Züge halten je nach bedarf Zugversammlungen ab. Diese
Zugversammlungen haben den Zweck, das sich die
Schützenbrüder/schwestern untereinander besser kennenlernen und ihre
Problem durchsprechen können. Die Zugversammlung hat außerdem die
Aufgabe, der Generalversammlung geeignete Kandidaten zur Wahl in den
Vorstand vorzuschlagen. Von den Zugversammlungen sind 2 Sprecher zu
wählen, die die Meinung des Zuges auf General- oder außerordentlichen
Versammlungen vertreten. Den Zügen wird die Tagesordnung für
Versammlungen rechtzeitig bekanntgemacht. Wortmeldungen auf
Versammlungen sind an den Schriftführer zu richten, der die Erteilung des
Wortes der Reihe nach vornimmt. Anträge von Schützenbrüdern/schwestern
an die Versammlung sind schriflich vorher an den Zugführer zu richten, der
die Weiterleitung an den Vorstand vornimmt. Stimmbericht auf der
Generalversammlung oider außerordentlichen Versammlung sind nur
Schützenbrüder/schwestern die ihre Mitgleidschaft nachweisen.
Schützenbrüder/schwestern, die mit ihrer Beitragszahlung 2 Jahre oder mehr
im Rückstand sind, sind nicht stimmberechtigt.
§ 6 Hl. Messe für verstorbene Schützenbrüder/schwestern
Für die verstorbenen Schützenbrüder/schwestern wird in iedem Jahr eine hl.
Messe gelesen. Diese findet am Abend der generalversammlung statt.
Ehrpflicht ist es für jeden Schützenbruder/schwester, daran teilzunehmen.
$ 7 Jubiläum
Schützenfestmontag findet während des Schützenfrühstücks die Ehrung der
Jubilare statt. Für 50-,60- und 70 jährige Mitgliedschaft erhält der Jubilar/in
die Auszeichnung des Sauerländer Schützenbundes.Zur Ehrung werden die
Jubilare schriftlich eingeladen.
§ 8 Jungschützenzug
Die Jungschützen bilden innerhalb der Schützenbruderschaft einen
eigenständigen Zug. Er besteht aus den Jugendlichen des gesamten
Mirgliedsbereichs. Das Aufnahmealter ist auf 16 Jahre festgelegt. Endalter
ist das 25 Lebensjahr. Die Jungschützen wechseln dann in die Züge über.
Ausgenommen hiervon sind nur die Vorstandsmitglieder, die bis zum Ende
der Wahlzeit im Jungschützenzug verbleiben.
§ 9 Adjutant
Der Adjutant wird dem Vorstand vom Oberst zur Wahl vorgeschlagen und
muß vom Vorstand bestätigt werden. Zu seinen Aufgaben gehört die
Bestellung der O?iziere für alle kirchlichen Feiern sowie für Beerdigungen.
§ 10 Vogelschießen
Das Vogelschießen findet traditionell am Schützenfestmontag nach dem
Frühstück statt. Zugelassen sind nur Schützenbrüder/schwestern die das 21
Lebensjahr vollendet und mindestens 3 Jahre Mitglied der
Schützenbruderschaft St. Pankratius Körbecke sind. Für den Abschuß der
Krone, des Zepters und des Apfles werden Schießschnüre verliehen.
§ 11 Anzugsordung
An allen Festen und Feiern der Schützenbruderschaft St. Pankratius
Körbecke nimmt der Schützenbruder korrekt gekleidet mit Jacke und
Schützenhut teil. Für die Schützenschwestern gelten gesonderte Vorgaben.
Für die Offiziere gilt folgende Ordung:
Schützenfestsamstag
Schützenfestsonntag
Schützenfestmontag
Schwarze Jacke, weiße Hose, Schützenhut, weiße Fliege, weiße
Hanschuhe, Schärpe (von rechts nach links), Säbel.
Adjutant: Schärpe (von links nach rechts),Adjutantenschnur
Schützenfestsamstag Nur Oberst, Hauptmann und Fahnenoffiziere mit Säbel
Kreisschützenfest
Bundesschützenfest
Kresikönigsschießen
Schwarze Jacke, weiße Hose, Schützenhut, weiße Fliege, weiße
Hanschuhe, Schärpe (von rechts nach links), Säbel.
Adjutant: Schärpe (von links nach rechts), Adjutantenschnur
Prozession und sonstigekirchliche Feiern
Schwarze Jacke, weiße Hose, Schützenhut, weiße Fliege, weiße
Hanschauhe, Schärpe (von rechts nach links), Fhnenoffiziere ohne Säbel.
Beerdigungen Schwarzer Anzug, Schwarze Krawatte
§ 12 Schützenfest
Das Schützenfest der Schützenbruderschaft St. Pankratius Körbecke findet
alljährlich in traditionsbewusster Weise am Wochenende nach Pfingsten
statt. Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Im Einzelnen gehören zum traditionellen Ablauf des Schützenfestes
folgende Richtlinien:
Zum Auftakt des Schützenfestes findet die Vogeltaufe statt zu der der König
einlädt.
Laubholen
Das Laubholen findet am Freitag vor dem Schützenfest statt. (alle
Vorstandsmitglieder). Beim Laubholen wird der Laubkönig ermittelt. Nach
der Rückkehr werden die Möhneseehalle sowie der Festplatz geschmückt.
Bierprobe
Die Bierprobe findet im Rahmen eines Schützenabends statt. Hierzu sind
alle Schützenbrüder/schwestern mit Begleitung eingeladen. Der Zeitpunkt
und Ort werden durch Anschlag bekanntgemacht.
Schützenfestsamstag (Stangenabend)
17:45 Uhr Antreten der Schützenbrüder/schwestern vor der
Gemeindeverwaltung.
18:00 Uhr Gemeinsamer Kirchgang.
19:00 Uhr Antreten der Schützenbrüder/schwestern vor der
Gemeindeverwaltung. Kranzniederlegung am Ehrenmal. Anschließend
großer Zapfenstreich. Danach Abmarsch zur Möhneseehalle. Auszeichnung
der Jubilare für 25 jährige Mitgliedschaft im Sauerländer Schützenbund.
Aufnahme der neuen Schützenbrüder/schwestern. Anschließend
gemütliches Beisammensein und Tanz.
Schützenfestsonntag
Ab 13:15 Uhr Melden der Züge auf dem Pankratiusplatz. Um 13:30 Uhr
Antreten auf dem Pankratiusplatz. Abholen des Oberst und der Fahnen aus
der Kirche. Abholen des Königspaares. Festzug durch die Straßen des Dorfes
nach Zugplan mit Vorbeimarsch in der Ortsmitte. 16:00 Uhr
Kinderbelustigung und Ermittlung des neuen Kinderkönigspaares.
18:00 Uhr Ermittlung des Jungschützenkönigs. Zugelassen zu diesem
Vogelschießen sind nur Mitglieder, die das 16 Lebensjahr und noch nicht
das 25 Lebensjahr vollendet haben. Nach der Proklamation des neuen
Jungschützenkönigs gemütliches Beisammensein und Tanz.
Schützenfestmontag
08:45 Uhr Antreten aller Schützenbrüder/schwestern vor der
Gemeindeverwaltung. 08:50 Uhr Parade auf dem Kirchplatz. Nach der
Parade Abmarsch zur Möhneseehalle zum gemeinsamen
Schützenfrühstück. Ehrung der Jubilare. 11:15 Uhr Vogelschießen. Danach
Proklamation des neuen Königs. 17:00 Uhr Antreten an der Möhneseehalle
zum Abholen des neuen Königspaares. Festzug durch die Straßen des
Dorfes. Ab 20 Uhr gemütliches Beisammensein und Tanz.
Schmücken des Dorfes für das Schützenfest
Das Schmücken des Dorfes übernimmt jeder Zug. An den Ausfallstraßen
werden Transparente aufgehangen, Die Organisation des Schmückens
übernimmt der jeweilige Zugführer mit seinen O?izieren.
§ 13 Gratulationen
Aus Anlass eines Geburtstages wird seitens der Schützenbruderschaft
gratuliert, wenn der Schützenbruder/schwester sein 70 Lebensjahr
vollendet. Sie wiederholt sich alle 5 Jahre, also 70., 75., 80. Usw. Die
Gratulation wird seitens der Zugo?iziere, die sich mit dem Oberst
absprechen, durchgeführt.
§ 14 Ehrenmitgliedschaft
Zu Ehrenmitgliedern werden alle Schützenbrüder/schwestern, die das 65
Lebensjahr vollendet haben, ernannt und zahlen einen
Ehrenmitgliedsbeitrag in Höhe des durch die Generalversammlung
festgelegten Jahresbeitrages für alle Mitglieder. Auf Antrag genießen sie
Beitragsfreiheit.